Unser Beratungsangebot

Rechtskonformes Löschen von Sozialdaten

Sozialdaten nehmen gesetzlich eine besondere Rolle im Datenschutz ein. Krankenkassen sind deshalb verpflichtet, die von ihnen verwalteten Daten regelmäßig und protokolliert zu löschen. In einem gemeinsamen Workshop mehrerer gesetzlichen Krankenkassen und Rechenzentren unter Mitwirkung von Herrn Ministerialrat a.D. Udo Polaszek und Beratern der Comline haben wir ein Handbuch für die Entwicklung eines Löschkonzepts erstellt.

Wir unterstützen Sie auch bei der konkreten fachlichen und technischen Realisierung.


Ihre Vorteile

  • Rechtskonforme Datenhaltung gemäß §110 SGB IV

  • Weniger benötigter Speicherplatz

  • Einsparen von Betriebskosten


Für Sie da

David Althaus
Leiter Payer & Governmental Solutions

david.althaus@comline.de oder +49 (231) 97575-710


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